Verein gegen sexualisierte Gewalt
Beratung. Fortbildung & Prävention. Öffentlichkeitsarbeit & Vernetzung.
Betroffene Kinder
Ab einem Alter von etwa vier Jahren können Kinder (Mädchen* wie Jungen*) zu uns in die Beratung kommen, in Begleitung mindestens einer erwachsenen Bezugsperson, die regelmäßig evaluierende und orientierende Beratungsgespräche wahrnimmt.
In zahlreichen Fällen ist es nicht erforderlich, dass das Kind selbst zu uns kommt, sondern über die Beratung einer erwachsenen Person im Umfeld die Unterstützung erhält, welche es gerade benötigt. Das kann z.B. sein, weil das Kind jünger als vier Jahre ist. Ob als Eltern(teil), Verwandte*r oder Fachkraft - gern schauen wir mit Ihnen in einem ersten orientierenden Vorgespräch ohne Kind, was gebraucht wird.
Gern sondieren wir auch folgende Inhalte mit Ihnen:
- therapeutischer Bedarf des Kindes
- Erziehungsberatung
- Spieltherapie
- traumafokussierte Beratung für Kinder (z.B. über Trauma First)
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapievermittlung
- Klärung von nötigen Maßnahmen, um dauerhafte Sicherheit für das Kind zu gewährleisten
- Vermittlung von ggf. nötigen Kooperationspartner*innen, wie Fachanwält*innen, Rechtsmedizin etc.
- Fachberatung zu Kindeswohlgefährdung als Insoweit erfahrene Fachkraft nach §8b SGB VIII
- Psychosoziale Prozessbegleitung