Verein gegen sexualisierte Gewalt
Beratung. Fortbildung & Prävention. Öffentlichkeitsarbeit & Vernetzung.

Unterstützung im Strafverfahren -
Psychosoziale Prozessbegleitung

Wir bieten Ihnen

  • Begleitung und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
  • für Kinder, Jugendliche und Erwachsene als Opfer von Sexualstraftaten.

Ein Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder körperlicher Gewalt ist für Betroffene mit erheblichen Belastungen verbunden. Seit dem 01.01.2017 haben besonders schtzbedürftige Zeug*innen, die Opfer eines Sexual- oder Gewaltdeliktes geworden sind, Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während eines Strafverfahrens: die Psychosoziale Prozessbegleitung.

Ziel dieser Prozessbegleitung ist es, individuelle Belastungen und Ängste abzubauen, um das Strafverfahren bestärkter und gefestigter bewältigen zu können.

Die Unterstützung kann auch vielfältige Art und Weise in jeder Phase des Strafverfahrens erfolgen:

Phasen des Strafverfahrens

Vor der Gerichtsverhandlung

Vor der Gerichtsverhandlung

Informationsvermittlung - Ablauf einer Strafanzeige und eines Strafverfahrens - Aufgaben aller an einem Gerichtsverfahren Beteiligten - Rechte und Pflichten als Zeug*in - Möglichkeiten der Nebenklagevertretung und weiterer Opferschutzmaßnahmen

Unterstützung -Bewältigung von verfahrensbezogenen Belastungen -Entwicklung von hilfreichen, stabilisierenden Strategien und Übungen - Suche nach ressourcen und Kraftquellen - Orientierung bei Herausforderungen im Alltag

Begleitung - zu Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Vermittlung - zu spezialisierten Rechtsanwält*innen im Bereich Strafrecht und Opferschutz

Kooperation - mit den Prozessbeteiligten, v.a. mit der Nebenklagevertretung

Während der Gerichtsverhandlung

Während der Gerichtsverhandlung

Begleitung - zu Gerichtsterminen - zur Aussage/Vernehmung in den Gerichtssaal - Überbrückung von Wartezeiten im Gericht, ggf. im Zeug*innenschutzzimmer

Unterstützung - Klären von komplexen Abläufen und Fragen - gemeinsames Erledigen von Formalitäten - Nachbesprechen des direkt Erlebten

Nach der Gerichtsverhandlung

Nach der Gerichtsverhandlung

Erläuterungen - des Urteils und der Urteilsbegründung

Austausch - zu Eindrücken und zum Erleben der Verhandlung

Unterstützung - im Umgang mit emotionalen Reaktionen auf das Strafverfahren und dessen Ausgang

Vermittlung - von weitergehenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten

Gut zu wissen:

  • Die Psychosoziale Prozessbegleitung setzt im besten Fall vor der Anzeigenerstattung ein und besteht bis zur Beendigung des Strafverfahrens - ein Einstieg ist jedoch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
  • Es finden keine Gespräche über den Tathergang statt.
  • Die Psychsoziale Prozessbegleitung unterstützt auch nahe Angehörige und Bezugspersonen der Betroffenen.
  • Das Angebot ist kostenfrei.
  • Die Psychsosoziale Prozessbegleitung wird durch Sylvia Ramdohr angeboten.


Weitere Informationen können Sie auch in einem Artikel von Sylvia Ramdohr zu Psychosozialer Prozessbegleitung in der Zeitschrift Betrifft Mädchen nachlesen.



 
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