Unterstützung im Strafverfahren -
Psychosoziale Prozessbegleitung
Wir bieten Ihnen
- Begleitung und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- für Kinder, Jugendliche und Erwachsene als Opfer von Sexualstraftaten.
Ein Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder körperlicher Gewalt ist für Betroffene mit erheblichen Belastungen verbunden. Seit dem 01.01.2017 haben besonders schtzbedürftige Zeug*innen, die Opfer eines Sexual- oder Gewaltdeliktes geworden sind, Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während eines Strafverfahrens: die Psychosoziale Prozessbegleitung.
Ziel dieser Prozessbegleitung ist es, individuelle Belastungen und Ängste abzubauen, um das Strafverfahren bestärkter und gefestigter bewältigen zu können.
Die Unterstützung kann auch vielfältige Art und Weise in jeder Phase des Strafverfahrens erfolgen:
Gut zu wissen:
- Die Psychosoziale Prozessbegleitung setzt im besten Fall vor der Anzeigenerstattung ein und besteht bis zur Beendigung des Strafverfahrens - ein Einstieg ist jedoch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
- Es finden keine Gespräche über den Tathergang statt.
- Die Psychsoziale Prozessbegleitung unterstützt auch nahe Angehörige und Bezugspersonen der Betroffenen.
- Das Angebot ist kostenfrei.
- Die Psychsosoziale Prozessbegleitung wird durch Sylvia Ramdohr angeboten.
Weitere Informationen können Sie auch in einem Artikel von Sylvia Ramdohr zu Psychosozialer Prozessbegleitung in der Zeitschrift Betrifft Mädchen nachlesen.